Waldbrände

Basel BS: Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot wegen Waldbrandgefahr

Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet Basel-Stadt. Dies gilt auch für mitgebrachte Grills im Wald und in Waldrandnähe (Abstand 200 m), sowie in öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben.

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Obwalden/Nidwalden: Absolutes Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.

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Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot treten sofort in Kraft

Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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