Brand im Haus während der Renovation: Bewohner bemerken Rauch am Ofen

(Ladir GR). In der Nacht auf Samstag musste in Ladir die Feuerwehr ausrücken.

Das Feuer im Brandobjekt konnte rasch gelöscht werden. Die Kantonspolizei Graubünden hat die Brandermittlung aufgenommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Ladir, Kanton Graubünden
  • Alarmzeit: Gegen 21.15 Uhr
  • Brandobjekt: Wohnhaus, das sich in Renovation befindet
  • Entdeckung: Bewohner bemerkten Rauch im Bereich des Ofens
  • Feuerwehreinsatz: Bauelemente zur Sicherung der Brandstelle entfernt
  • Brand: Rasch gelöscht
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Graubünden

Bewohner bemerken Rauch im Bereich des Ofens

In Ladir rückte die Feuerwehr gegen 21.15 Uhr zu einem Wohnhaus aus, das sich in Renovation befindet. Die Bewohner stellten Rauch im Bereich des Ofens fest.

Mehrere Bauelemente mussten von den Feuerwehrleuten entfernt werden, um die Brandstelle zu sichern.

POLIZEI.NEWS INFORMIERT | BRANDSCHUTZ BEI ÖFEN

Ein Ofen im renovierten Haus: Drei Punkte, die wichtig sind

Wer ein Wohnhaus renoviert, sollte auch bestehende Feuerungsanlagen und Rauchabzüge im Blick behalten. Gerade nach baulichen Veränderungen ist eine fachliche Überprüfung sinnvoll, bevor ein Ofen wieder benutzt wird.

1. Nach Umbauten überprüfen lassen
Wurden Wände, Verkleidungen oder Leitungen im Umfeld des Ofens verändert, sollte eine Fachperson die Feuerungsanlage und die nötigen Sicherheitsabstände kontrollieren.

2. Brennbare Materialien auf Abstand halten
Holz, Karton, Textilien und andere brennbare Materialien gehören nicht unmittelbar an den Ofen oder in den Bereich des Rauchabzugs. Das gilt auch für vorübergehend gelagertes Baumaterial.

3. Rauchentwicklung ernst nehmen
Tritt unerwartet Rauch aus oder im Umfeld einer Feuerungsanlage auf, das Gebäude bei Gefahr verlassen und die Feuerwehr unter 118 alarmieren. Keine Bauteile eigenhändig öffnen, um einen möglichen Brandherd zu suchen.

Besonders wichtig nach längerer Betriebspause

Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt, längere Zeit unbenutzte Feuerungsanlagen vor der Wiederinbetriebnahme durch den Kaminfeger oder eine andere zuständige Fachperson kontrollieren zu lassen.

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Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden

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